Sitzungsberichte
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Januar 2024
Bauleitplanung im Vordergrund - Neue Straßennamen vergeben
Zur ersten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2024 konnte Bürgermeister Hieninger neben den Gemeinderäten auch wieder zahlreiche interessierte Zuhörer begrüßen. Er teilte zuerst mit, dass die Firma OpenInfra auf Anfrage informierte, dass sich in den einzelnen Ortschaften bisher ein Anteil zwischen 30 % und 50 % für einen Glasfaseranschluss entschieden hat. Des Weiteren informierte er, dass die Förderung für die Umstellung auf Hackschnitzelheizung im Rathaus und Feuerwehrgerätehaus nicht mehr über Bafa, sondern über die KfW erfolgt, wobei eine Antragstellung bei der KfW noch nicht möglich ist. Dennoch ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht förderschädlich.
Zu den Anträgen auf Abbruch eines denkmalgeschützten ehemaligen Bauernhauses in Schönrain sowie auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung zum Kiesabbau mit Wiederverfüllung in Feldkirchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
Bereits in der Sitzung am 13. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 12 in Obertunding (Bereich Steinacker) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,96 ha. Der Gemeinderat stimmte dem vom Planungsbüro Karlstetter, Marklkofen erstellten Vorentwurf zu und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.
Ebenfalls am 13. Dezember 2022 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Steinacker“ im vereinfachten Verfahren als Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b BauGB beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch am 18. Juli 2023 entschieden, dass Paragraf 13 b BauGB europarechtswidrig ist. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Verfahren für die laufende Bauleitplanung einzustellen. Anschließend hat der Gemeinderat nach den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie in Abstimmung mit dem Landratsamt Dingolfing-Landau die Überführung in das Regelverfahren nach § 10 BauGB beschlossen. Zugleich erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Steinacker“. Dabei erfolgen zwei Beteiligungsverfahren, die erforderliche Umweltprüfung und der naturschutzrechtliche Ausgleich. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Vorentwurf einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.
Für den Bereich GE Kläranlage erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 10. Hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und entsprechend abgewogen. Der Gemeinderat billigte die vom Planungsbüro Breinl, Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitete Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und die Begründung mit den entsprechenden Änderungen. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Kläranlage Erweiterung III“. Auch von den hierzu eingegangenen Stellungnahmen nahm der Gemeinderat Kenntnis und hat diese abgewogen. Der vom Planungsbüro ausgearbeitete vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wurde vom Gemeinderat gebilligt. Auch hierzu erfolgt als nächster Schritt die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Bereits in der Sitzung am 12. Dezember 2023 hatte der Gemeinderat zur Festlegung von Straßennamen für die im Bereich der in Aufstellung befindlichen Baugebiete „Klausen III“ und Obertunding „Steinacker“ sowie für die in Mengkofen künftig vorgesehene Straße ab dem ehemaligen Anwesen Grafwallner in Richtung Feuerwehrgerätehaus beraten. Dabei wurde festgelegt, dass den Mitgliedern des Gemeinderats und auch der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden soll, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge für Straßennamen zu bringen. Aus der Bevölkerung ging der Vorschlag ein, für die Straßenbenennung im Baugebiet Klausen III als Fortsetzung der Klausensiedlung (Wald-) Baum-Straßennamen festzulegen. Vom Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die bestehende Fichtenstraße zu verlängern und somit diesen Straßenabschnitt als „Fichtenstraße“ zu benennen. Die in die Dr.-Mayr-Straße einmündende Straße soll in Anlehnung an den Altbürgermeister die Bezeichnung „Josef-Forster-Straße“ erhalten. Für die geplante Ringstraße im Baugebiet wurde als Straßenname „Lindenstraße“ vorgeschlagen. Für die Straße im Baugebiet Obertunding schlug der Bürgermeister die Bezeichnung „Steinacker “ vor. Die an der Lengthaler Straße anliegenden Grundstücke sollen als Verlängerung der Lengthaler Straße diese Bezeichnung erhalten. Für die ab dem ehemaligen Anwesen Grafwallner geplante Straße wurde als Straßenname die Bezeichnung „Kolpingweg“ vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte diesen Vorschlägen mehrheitlich zu.
Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2022 die Übernahme der Trägerschaft für das Projekt „Bürgerhäuser für Vereine-Teilprojekt Hofdorf“ beschlossen. Das LAG-Management Schnürer & Company teilte zwischenzeitlich mit, dass hierfür ein neuer Beschluss zu fassen ist, da die zum Zeitpunkt der letzten Beschlussfassung vorliegende Kostenermittlung vom März 2022 war und daher neu anzupassen war. Der Projekttitel lautet nunmehr für die neue Förderperiode „Bürgerhaus Hofdorf“. Vom Gemeinderat wurde daher der entsprechende Beschluss gefasst.
Die Beschlussfassung für die Übernahme der Trägerschaft für die Projekte „Bürgerhaus Hüttenkofen“ und „Bürgerhaus Martinsbuch“ musste zurückgestellt werden, da die aktuellen Kostenermittlungen hierfür noch nicht vorlagen.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 06. Februar 2024
Fernwärmeheizung im Rathaus und Feuerwehrgerätehaus in Betrieb
Zur Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Dienstag konnte Bürgermeister Thomas Hieninger wieder zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger begrüßen. Nach Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16. Januar konnte er berichten, dass die Fernwärmeheizung, die von der Hagn Heizungswärme GbR bezogen wird, im Rathaus sowie im Feuerwehrgerätehaus seit 1. Februar in Betrieb ist. Zudem teilte er mit, dass die Firma Open infra zwischenzeitlich mit der Erschließungsplanung zum Glasfaserausbau begonnen hat. Anschließend gab er noch die Termine für die im März geplanten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Grundstücks-, Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses bekannt
Zu den nachfolgenden Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen:
Antrag auf Vorbescheid zum Kiesabbau bei Ottending, Neubau eines Wohnhauses mit Büro- und Betriebsgebäude in Mühlhausen. Dem Antrag zum Neubau eines Getränkemarktes in Mengkofen an der Hauptstraße stimmte der Gemeinderat wegen der noch fehlenden Erschließung nicht zu.
In Hofdorf entsteht an der Schönrainer Straße ein Solarpark. Hierzu erfolgte das entsprechende Bauleitplanungsverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Solarpark Hofdorf“. Zuletzt erfolgte hier das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Nach Abwägung aller Stellungnahmen hat der Gemeinderat den vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Hofdorf“ entsprechend den baulichen Vorschriften als Satzung beschlossen.
Anschließend diskutierte der Gemeinderat die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung im Bereich des Baugebietes „Klausen III“. Im Zuge der Planung für Energiekonzepte im Baugebiet Mengkofen-Süd war vom Ingenieurbüro Steinbacher ein Versorgungskonzept erstellt wurden. Der Gemeinderat hat dieses kalte Nahwärmenetz am 23. Februar 2021 beschlossen. In diesem Konzept war auch vorgesehen, den Bereich der Baugrundstücke im jetzigen Geltungsbereich „Klausen III“ zu versorgen. Der Gemeinderat hatte sich für eine Heizzentrale mit zentraler Wärmepumpe ausgesprochen. Als Wärmequelle sollte ein Erdkollektor im Bereich des Rückhaltebeckens dienen. Da jedoch das Baugebiet Mengkofen Süd derzeit nicht weiterverfolgt werden kann, entfällt diese Möglichkeit der Wärmeversorgung für das Baugebiet „Klausen III“. Der Bürgermeister sowie die Gemeinderäte bedauerten, dass diese zukunftsträchtige Wärmeversorgung nicht zur Ausführung kommen kann. Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan „Klausen III“ soll nun das Planungsgebiet entsprechend den neuesten Anforderungen komplett durch erneuerbare Energien versorgt werden. Es sollen vorwiegend (Luft-) Wärmepumpen in Kombination mit Solarthermie und Photovoltaikanlagen für die nötige Wärmeerzeugung herangezogen werden.
Wie in den Vorjahren hat der Gemeinderat wieder eine Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage beschlossen. Diese wurden festgelegt für Sonntag 9. Juni 2024 anlässlich des Herz-Jesu-Fest-Marktes. Da Sonntage im Dezember nicht verkaufsoffen sein dürfen, kann in diesem Jahr am Adventsmarktsonntag am 1. Dezember kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden.
Für den gemeindlichen Bauhof hat der Gemeinderat die Anschaffung eines Minibaggers des Fabrikats Takeuchi beschlossen. Aufgrund der eingegangenen Angebote erhielt die Firma D.O. B. Landtechnik AG, Regensburg den Auftrag.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12. März 2024
Haushalt mit 23,1 Millionen einstimmig beschlossen - Satzungsbeschluss für das Baugebiet „Klausen III“
Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung am 12. März waren die Bauleitplanung sowie der Haushalt 2024 die Hauptthemen. Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 6. Februar informierte Bürgermeister Hieninger den Gemeinderat, dass zwischenzeitlich die Lieferung des in Auftrag gegebenen Minibaggers an den Bauhof erfolgte. Dieser sei auch derzeit im Einsatz zur Kabelverlegung für die Flutlichtanlage beim Schulsportplatz. Des Weiteren gab er bekannt, dass am 1. März eine Sitzung des Radwegeausschusses zusammen mit dem Fahrradbeauftragten beim Landkreis Dingolfing-Landau, Herrn Hinkelmann stattgefunden hat und die nächste Sitzung für den 20. März festgelegt sei. Anschließend konnte er noch mitteilen, dass am Sitzungstag auch eine Sitzung des Entscheidungsgremiums Leader im Landesamt stattgefunden hat. Dabei wurde das Projekt „Bürgerhaus Hofdorf“ in die Förderung mit aufgenommen. Somit ist nun die entsprechende Antragstellung zur Förderung dieses Projekts möglich. Da jedoch die entsprechende Software noch nicht einsatzfähig ist, kann eine Bearbeitung bzw. Erstellung eines Zuwendungsbescheides noch nicht erfolgen.
Zu den nachstehenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen: Antrag auf Verfüllung und Erweiterung der Kiesgrube bei Ottending, Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Heizhauses mit Aufenthaltsraum in Oberhirschwell, Abbruch des alten Wohnhauses und Erweiterung der bestehenden Berge- und Maschinenhalle in Obertunding, Errichtung einer Lagerhalle für Hackschnitzel sowie eine Trocknungsanlage für Schnittholz in Hönigsbach.
Den Auftrag zur Erstellung des Deckblattes Nummer 13 für die Änderung des Flächennutzungsplanes erteilte der Gemeinderat an das Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg entsprechend dem vorgelegten Honorarangebot.
Anschließend hat der Gemeinderat die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 13 „SO Photovoltaik 2024“ beschlossen. Die hierfür vorgesehenen Flächen hatte der Gemeinderat nach Vorschlag des Grundstücks-, Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses aufgrund der Vorgaben im Kriterienkatalog festgelegt. Diese Flächen befinden sich im Bereich Limbach, Hofdorf, Niederreuth, Süßkofen, Meising und Ottending. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, das notwendige Fahren durchzuführen sowie mit den Projektträgern die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Bereits im Vorjahr hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungspläne des „WA Klausen III“ beschlossen. Hierzu erfolgte zuletzt das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Nach Abwägung aller Stellungnahmen hat der Gemeinderat den vom Planungsbüro Steinbacher Consult, Neusäß ausgearbeiteten qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplan “ WA Klausen III “ als Satzung beschlossen.
Anschließend hat der Gemeinderat das Finanzgerüst für das laufende Jahr mit der Aufstellung des Haushalts 2024, die ein Gesamtvolumen von 23.093.700 € aufweist, beschlossen. Der vom Haushalts- und Finanzausschuss vorberatene Haushaltsplan wurde von Kämmerer Patrick Payer erläutert. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 12.150.700 € und im Vermögenshaushalt mit 10.943.000 €. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beläuft sich auf 796.800 €.
Die wichtigsten Einnahmen sind die Grundsteuern A und B mit 636.000 €, die Gewerbesteuer mit 1.500.000 €, der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer 5.242.000 €, die Schlüsselzuweisung mit 1.086.000 €, die Umsatzsteuerbeteiligung mit 281.000 € sowie der Einkommensteuerersatz mit einem Ansatz von 396.000 €.
Diese Einnahmen stehen die Gewerbesteuerumlage mit 61.000 € sowie die Kreisumlage mit 3.620.200 € als Ausgaben gegenüber. Die bedeutendsten Aufwendungen im Verwaltungshaushalt sind die Personalausgaben mit 4.410.000 €. Kosten in Höhe von 2.111.100 € fallen für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand an.
Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionsschwerpunkte veranlagt: für den Erwerb von Grundstücken stehen im Haushalt 2024 insgesamt 1.229.000 € zur Verfügung, für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens ist ein Ansatz von 594.000 € vorgesehen. Der größte Posten im Vermögenshaushalt sind die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, für die der Gemeinderat Mittel in Höhe von insgesamt 8.042.400 € bewilligt hat. Für die Tilgung der bestehenden Darlehen sind 790.600 € eingeplant.
Den Ausgaben im Vermögenshaushalt stehen Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von 2.892.300 € gegenüber. Für Erschließungs- und Abwasserbeiträge sind Einnahmen von 2.286.700 € angesetzt. An Investitionszuweisungen für den Neubau des Kindergartens sind 1.989.500 € veranschlagt.
Nach der Erläuterung der verschiedenen Positionen des Haushaltsplans wurden der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung mit den Anlagen vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden mit 330 % unverändert belassen. Ebenso einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem vorgelegten und vorgetragenen Finanzplan für die Jahre 2023-2027.
Für die FF Mengkofen sollte entsprechend der Zuwendungsbewilligung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mengkofen im Jahr 2016 in Logistikfahrzeug beschafft werden. Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern der Regierung von Niederbayern, der FF Mengkofen und KBR Josef Kramhöller einigte man sich, anstatt des Logistikfahrzeuges eine Mannschaftstransportwagen (MTW) 14/1 sowie eine Mehrzweck-Anhänger zu beschaffen und das vorhandene Mehrzweckfahrzeug in ein Kleinalarmfahrzeug umzubauen. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu und beauftragte die Verwaltung den entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern einzureichen und Angebote einzuholen.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024
Auftragserteilung für Sammelbestellung der Feuerwehren - Erschließungsarbeiten für Baugebiet Klausen III vergeben
Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12. März informierte Bürgermeister Hieninger den Gemeinderat über verschiedene Themen. So teilte er mit, dass der in der Presse erschienene Bericht zur Rundfahrt des Fahrradausschusses nicht mit der Gemeinde abgestimmt war, was zu Irritationen bei den betroffenen Grundstückseigentümern führte. Die Gemeinde hat im Vorjahr eine Interessensbekundung im Rahmen des Projektaufrufs für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die energetische und bauliche Sanierung des Sportbetriebsgebäudes abgegeben. Zwischenzeitlich erfolgte die Mitteilung, dass das Vorhaben der Gemeinde Mengkofen nicht für die Förderung ausgewählt wurde. Die Verkabelung für das Flutlicht ist weitestgehend abgeschlossen, lediglich im Sportbetriebsgebäude ist diese noch durchzuführen.
Zu den nachfolgenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes in zwei Bauabschnitten in Tunzenberg, Tektur zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Auholz, Antrag auf Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Pkw-Stellplätzen in Ziegelstadel, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Pkw-Doppelgarage in Mühlhausen, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Puchhausen, Errichtung eines Ersatzgebäudes für Büro, Lagerräume und Garage in Niederreuth, Errichtung eines Parkplatzes in Mengkofen, Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung mit Glasschiebetüren in Obertunding. Nicht zugestimmt hat der Gemeinderat dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Gaststätte um weitere Pensionszimmer mit integrierter Rettungswache in Ettenkofen.
Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit der Neugestaltung des Schlossgartens mit Innenhof in Mengkofen. Herr Nicklas von der Architekturschmiede erläuterte dem Gemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung ausführlich. Um mit der Maßnahme zeitnah beginnen zu können, hat der Geschäftsführer der Physioklinik, Herr Helmel angeboten, die Maßnahme in seinem Namen auszuführen. In diesem Fall wäre der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung der Gemeinde mit der Physioklinik erforderlich. Insgesamt findet der Entwurf für die Gestaltung des Schlossgartens sowie des Innenhofs breite Zustimmung im Gemeinderat. Bezüglich der abzuschließenden Nutzungsvereinbarung sind mit der Physioklinik weitere Verhandlungen zu führen.
Anschließend informierte der Bürgermeister den Gemeinderat über das Ausschreibungsergebnis zur Erschließung des Baugebietes „Klausen III“. Der Gemeinderat hatte hierzu den Grundstücks-, Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss ermächtigt, den Auftrag hierfür an den günstigsten und wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Nach erfolgter Ausschreibung erhielt die Firma Strabag, Straubing den Auftrag für die Gewerke Abwasserbeseitigung, Freianlagen und Straßenbau zum Angebotspreis von 1.996.321,77 €. Das Ergebnis lag dabei deutlich unter der Kostenberechnung. Da durch das geplante Baugebiet „Klausen III“ eine Fernwasserleitung des Wasserzweckverbandes Mallersdorf verläuft, ist eine Umlegung in diesem Bereich erforderlich. Daher war der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Wasserzweckverband Mallersdorf und der Gemeinde Mengkofen notwendig. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss dieser Vereinbarung, nachdem sie vorgetragen worden war, einstimmig zu.
Wie bereits bekannt, beabsichtigt die Open Infra GmbH, im Gebiet der Gemeinde Mengkofen ein Glasfasernetz zu errichten und die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes unterversorgten Bereiche an ein leistungsfähiges Gigabitnetz anzubinden bzw. die bereits vorhandene Breitbandversorgung zu ergänzen. In diesem Zuge ist die Benutzung kommunaler Straßen und öffentlicher Grundstücke der Gemeinde Mengkofen durch die Open Infra GmbH für die Verlegung von Telekommunikationslinien notwendig. Hierzu ist der Abschluss eines entsprechenden Gestattungsvertrages erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss dieses Gestattungsvertrages mit den beigefügten Ausbauplänen einstimmig zu.
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung nach Rücksprache mit den Kommandanten der Feuerwehren der Gemeinde Angebote für eine Sammelbestellung von Feuerwehrausrüstungsgegenständen von fünf Firmen angefordert. Aufgrund der eingegangenen Angebote erteilte der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Sturm, Regen zum Angebotspreis von ca. 27.800 €.
Da in der Kläranlage Hüttenkofen einige Betonbauwerke sanierungsbedürftig sind, wurde für die Betonsanierung beim Rücklaufschlammpumpwerk von der Verwaltung ein Angebot eingeholt. Der Auftrag erging aufgrund des vorliegenden Angebotes an die Firma Chesterton, Ismaning zum Angebotspreis von ca. 29.500 €.